Erdgaspreise
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.
Preisblatt für die Versorgung mit ERDGAS
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz der TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH. Diese Preise gelten auch bei einer sog. Ersatzversorgung nach § 38 EnWG sowie für bestehende Verträge im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif.
Der Kundenservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Bei Fragen/Beanstandungen zur Rechnung und Energielieferung
Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer (Vertragskonto) an unseren Verbraucherservice:
TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH
Vorstadtstraße 77.
66793 Saarwellingen
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240 - 0
Telefax: 030 / 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Gaspreis:
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die TWS einen Preis in Höhe von 35,00 Cent/kWh (netto) ¹.
Netznutzungsentgelte:
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung:
1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie
2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung.
Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite www.energis-netzgesellschaft.de.
Steuern und Abgaben:
Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt gelten Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.
Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto)¹.
Sonstige Bedingungen
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung), die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TWS GmbH (AGB) kommen ebenfalls zur Anwendung.
Preisbestandteile nach § 2 Abs 3 Grundversorgerverordnung 2024
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht 2024
gültig ab 01.04.2024
für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz im Grundversorgungsgebiet der TWL GmbH. Diese Preise gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet.Die Erdgaspreise enthalten die Energiesteuer gemäß Energiesteuergesetz in Höhe von 0,55 Cent/kWh, die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von 0,816 Cent/kWh sowie die Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG in Höhe von 0,186 Cent/kWh. Ferner enthalten die Erdgaspreise Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt wird. 1) Die Brutto-Preise werden auf Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet
Allgemeine Tarife ab 01.04.2024
Grundpreis | Arbeitspreis | |||
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ohne MwSt. Euro/Monat | mit MwSt.² Euro/Monat | ohne MwSt. Ct/ kWh | mit MwSt.² Ct/ kWh | |
Kleinverbrauch/Grundpreistarif | 5,11 | 6,08 | 9,92 | 10,61 |
Heizgasvollversorgung | 10,91 | 12,98 | 11,92 | 14,18 |
Ersatzversorgung mit Erdgas gemäß § 38 EnWG (Nicht-Haushaltskunden) | 10,91 | 12,98 | 18,60 | 22,13 |