Hinweis zur Jahresverbrauchsabrechnung 2024
für die Kunden der TWS und WWS GmbH
Auch in diesem Jahr werden keine Ableser in Saarwellingen, Reisbach und Schwarzenholz unterwegs sein.
Bitte lesen Sie an folgenden Terminen Ihren Stromzähler, Erdgaszähler, Wärmezähler, Wasserzähler sowie Gartenzähler selbst ab:
Reisbach 31.12.2024
Saarwellingen 31.12.2024
Schwarzenholz 31.12.2024
Sollten Sie eine Power-to-Heat PTH-Anlage haben, lesen Sie diese bitte zum 31.12.2024 ab und teilen Sie die Ablesung der energis Netzgesellschaft mit.
Die Ablesekarten für die Strom- Erdgas- und Wärmezähler gehen Ihnen postalisch von der energis Netzgesellschaft zu. Für die Wasser- und Gartenwasserzähler erhalten Sie ein separates Schreiben der WWS Wasserwerk Saarwellingen GmbH zur Mitteilung Ihrer Zählerstände. Die Abrechnung erfolgt vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Sollten Sie bei einem anderen Anbieter versorgt sein, bitten wir Sie, Ihre Zählerstandsablesungen direkt an die energis Netzgesellschaft oder an Ihren Versorger zu senden. Es erfolgt KEINE Weiterleitung oder Bearbeitung durch die TWS!
Hinweis
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 40b Rechnungs- und Informationszeiträume
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind die Energielieferanten verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen.
Weicht Ihr tatsächliches Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Der mitgeteilte Zählerstand dient in diesen Fällen als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.
Da in diesem Jahr die Abrechnung, wegen der Anpassung des Stichtages 31.12., länger als 365 Tage ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abschlagszahlungen für die offenen Monate 2024 zu erhöhen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der TWS